
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Kopiergeschützte Erdklangflöte® und GAIA Erdklangflöte®
1.1 Die Erdklangflöte und die GAIA Erdklangflöte – entwickelt in verschiedenen Größen, Stimmungen und Tonlagen – sind international rechtlich geschützte Produkte und geistiges Eigentum der HUBER swiss musical instruments AG, 8942 Oberrieden, Schweiz. Das Instrument und sein einzigartiges Gesamtkonzept wurden von Alf Jetzer in engster Zusammenarbeit mit Markus Huber von Grund auf entwickelt. Vor ihrer Erfindung existierte weltweit keine Flöte mit dieser neuartigen Gesamtkonstruktion, dem speziell entwickelten Mundstück und der charakteristischen Klangentfaltung. Die Erdklangflöte und die Gaia-Erdklangflöte ist das Ergebnis langjähriger Entwicklungsarbeit, handwerklicher Erfahrung und einer klaren Vision.
1.2 Das Nachbauen oder Nachahmen – ob in identischer oder abgeänderter Ausführung, Form, Konstruktion, Technik oder Konzeption, auch in Teilen – stellt einen Verstoß gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht dar.
1.3. Der Markenname Erdklang ist international rechtlich geschützt und als Marke eingetragen.
Frei nachbaubar sind grundsätzlich nur Produkte, deren Schutzrechte abgelaufen sind oder nicht mehr bestehen und deren Erfinder und Erben/Nachfolger längst verstorben sind. Dies gilt beispielsweise für Blockflöten, Geigen, Indianerflöten, Klarinetten, Oboen, Schalmeien oder Trompeten, deren Bauformen heute zum allgemeinen Kulturgut gehören.
Wir weisen ausdrücklich auf diese Schutzrechte hin, da wir in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit Nachahmungen machen mussten, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zogen.
2. Allgemeines
2.1 Sämtlichen Angeboten, Lieferungen und Leistungen und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen zwischen ERDKLANG swiss / HUBER swiss musical instruments AG als Hersteller und der Käuferschaft liegen diese Geschäftsbedingungen verbindlich zugrunde. Andere Bedingungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.
2.2 Mit der Bestellung erklärt die Käuferin / der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen, diese Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Der Vertrag kommt zustande, indem wir die Bestellung bestätigen oder die Bestellung durch Auslieferung der Ware abgewickelt wird. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.
2.3 Bestellungen bearbeiten wir in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Unsere Lieferfristen sind abhängig von der Nachfrage. Die Lieferbarkeit der Produkte bleibt vorbehalten. Selten können wir alle Modelle direkt ab Lager liefern. Erfragen Sie deshalb vor einer dringenden Bestellung den voraussichtlichen Liefertermin.
3. Preise
3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen zu den angegebenen Preisen in Schweizer Franken.
3.2 Alle Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben und Steuern. Je nach Destinationsland variieren die Mehrwertsteuersätze. Diese werden in der Regel vom Zollamt / Postamt bei der Auslieferung direkt bei der Empfängerin / dem Empfänger eingefordert. Auf diese Abgaben haben wir als Hersteller / Lieferant keinen Einfluss.
3.3 Die Kosten für Versand und Verpackung werden separat in Rechnung gestellt.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Bezahlung für die bestellte Waren erfolgt per Vorauskasse (Banküberweisung oder Barzahlung bei Abholung).
4.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HUBER swiss musical instruments AG.
5. Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Zwischen einem Baum und einer GAIA Erdklangflöte liegen unzählige Arbeitsschritte – Hunderte sorgfältige Handgriffe stecken in jedem einzelnen Instrument. Bitte beachten Sie, dass die Herstellungszeit je nach Modell zwischen zwei und maximal sechzehn Wochen beträgt. Bei exklusiven Sonderwünschen kann sie sich gegebenenfalls etwas verlängern.
Wir fertigen jedes einzelne Instrument mit größter Sorgfalt und bemühen uns, Ihre Bestellung so rasch wie möglich auszuführen. Qualität, Präzision und echtes Handwerk stehen für uns stets im Mittelpunkt.
5.2 Lieferfristen, Verfügbarkeit sowie Irrtum vorbehalten. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit oder fehlende Informationen ergeben keinerlei Ansprüche der Kunden und Kundinnen.
5.3 Sofern die bestellte Ware nicht mehr lieferbar ist, werden wir Sie über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. Es steht dem Kunden frei, von der Bestellung zurückzutreten oder auf einen vorgeschlagenen Ersatzartikel auszuweichen.
5.4 Die Käuferschaft verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Bestimmungen zu Exportkontrollen, insbesondere diejenigen der Schweiz, der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der USA, strikt zu beachten.
5.5 Transportbeschädigungen sind umgehend zu melden.
6. Garantie / Mängel / Holzrisse
6.1 Wir verwenden nur ausgesuchte, lange gelagerte Hölzer und fertigen jede Erdklangflöte mit größter Sorgfalt und Präzision. Erst nach mehrfachen Qualitätskontrollen verlässt sie unser Atelier in einwandfreiem Zustand – dafür stehen wir mit unserem Namen. Sollte dennoch innerhalb von fünf Jahren ab Kaufdatum ein Fabrikationsfehler auftreten, können Sie auf uns zählen: Wir beheben ihn selbstverständlich kostenlos.
6.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Servicearbeiten, die durch den normalen Gebrauch erforderlich werden, insbesondere regelmäßige Reinigung, Wartung sowie die Reparatur oder der Austausch von Verschleißteilen.
Schäden, die durch Reparaturversuche der Kundschaft oder nicht autorisierter Dritter entstehen.
Schäden, die durch unsachgemäße, übermäßige oder unachtsame Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder eigenmächtige Eingriffe verursacht werden.
Schäden, die infolge von Unfällen, Blitzschlag, Wasser, Feuer, Rauch, ungeeigneter Lagerung oder Belüftung, höherer Gewalt, extremen Umwelteinflüssen oder anderen Umständen entstehen, auf die wir keinen Einfluss haben.
6.3 Die Käuferschaft ist verpflichtet, jede Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf äußerlich erkennbare Beschädigungen, Falschlieferungen und Fehlmengen zu überprüfen. Beanstandungen sind uns innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, sind uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden. Liegt kein gewährleistungspflichtiger Mangel vor oder lässt sich kein Mangel feststellen, behalten wir uns vor, der Käuferschaft die entstandenen Prüfungs- und Versandkosten in Rechnung zu stellen.
6.4 Liegt ein Mangel vor, der von der Gewährleistung gedeckt ist, erfolgt nach unserem Ermessen eine Reparatur oder ein Austausch durch gleichwertige Ware. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere besteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
6.5 Holzrisse:
Holz ist ein Naturprodukt, das auch nach der Verarbeitung «weiterlebt». Deshalb reagieren Holzinstrumente – selbst wenn sie aus sorgfältig gelagertem Holz gefertigt wurden – auf Schwankungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Aus diesem Grund können wir keine Garantie gegen Verziehen oder Rissbildung übernehmen. Bei fachgerechtem Einspielen sowie sorgfältiger Pflege und Lagerung treten solche Schäden jedoch nur selten auf. Sollte sich dennoch einmal ein Riss bilden, bedeutet dies nicht das Ende des Instruments. Holzrisse sind kein Hinweis auf eine mangelhafte Material- oder Verarbeitungsqualität, sondern können durch natürliche Spannungen im Holz entstehen.
In den meisten Fällen lassen sich solche Schäden in unserem Atelier fachgerecht reparieren, ohne dass die Klangeigenschaften wesentlich beeinträchtigt werden. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass reparierte Instrumente bei guter Pflege noch viele Jahre Freude bereiten können. Senden Sie uns das Instrument in einem solchen Fall zur Begutachtung ein. In seltenen Fällen kann eine Reparatur jedoch wirtschaftlich oder technisch nicht mehr sinnvoll sein. Die Lebensdauer einer Holzflöte hängt entscheidend von einer sorgfältigen Behandlung, Pflege und Lagerung ab.
6.6 Bei Garantieansprüchen: Wenn Sie das Produkt per Post versenden, empfehlen wir das Paket per Einschreiben zu schicken. Die Postgebühren gehen zu Lasten der Absenderin / des Absenders. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, Verlust oder Diebstahl während des Versands. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Service- und Wartungsarbeiten
7.1 Service- und Wartungsarbeiten sind bei der GAIA Erdklangflöte grundsätzlich nicht erforderlich, sofern das Instrument sorgfältig behandelt wird. Nach dem Kauf ist keine Einspielzeit notwendig. Die Flöte kann von Anfang an beliebig lange gespielt werden, ohne dass sie an Klangqualität verliert oder durch Atemfeuchtigkeit «verstopft».
7.2 Die Lebensdauer einer GAIA Erdklangflöte hängt wesentlich von ihrer Pflege und Behandlung ab. Wird das Instrument sorgfältig aufbewahrt und geschützt, kann es viele Jahrzehnte Freude bereiten. Eine unsachgemäße oder übermäßige Beanspruchung kann die Lebensdauer hingegen verkürzen.
Achten Sie darauf, dass keine Fremdkörper in den Windkanal gelangen, da diese den Luftstrom beeinträchtigen oder den Windkanal verschmutzen können. Es empfiehlt sich, vor dem Spielen den Mund auszuspülen oder die Zähne zu reinigen, damit keine Speisereste in das Instrument gelangen und die Klangqualität beeinflussen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie direkt, kompetent und unverbindlich.
8. Rückgaberecht
8.1 Produkte mit Qualitätsmängeln sind nach vorheriger Absprache innerhalb von sieben Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung auf eigene Kosten an uns zurückzusenden. Voraussetzung für eine Rücknahme ist, dass sich die Ware in einem wiederverkaufsfähigen Neuzustand befindet. Bei Artikeln mit Gebrauchsspuren behalten wir uns vor, eine angemessene Entschädigung für die Wertminderung zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Zubehör oder Bestandteile der Lieferung fehlen.
8.2 Für individuell angefertigte Instrumente sowie für nicht lagergeführte Artikel, die speziell für die Käuferschaft beschafft oder gefertigt wurden, besteht kein Rückgaberecht.
8.3 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Käuferschaft. Wir empfehlen, das Produkt gut verpackt und per Einschreiben zu versenden. Die HUBER swiss musical instruments AG übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl während des Transports.
8.4 Wird das Rückgaberecht wirksam ausgeübt, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen nach Eingang und Prüfung der Ware ganz oder teilweise zurück bzw. schreiben diese gut. Ein angemessener Aufwand für Prüfung, Bearbeitung oder eine allfällige Wertminderung kann dabei in Abzug gebracht werden.
9. Haftung
9.1 Alle Erdklangflöten und GAIA Erdklangflöten sind ausschließlich als Musikinstrumente und das Zubehör ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck zu verwenden. Die ERDKLANG swiss / HUBER swiss musical instruments AG übernimmt keine Haftung für jede andere Verwendung und kann, soweit gesetzlich zulässig, für keinerlei Verluste oder Schäden – ob direkt, in Konsequenz oder anderweitig – verantwortlich gemacht werden. Es bestehen keine Ansprüche der Käuferschaft auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Auftritts– oder Erwerbsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, Ansprüche Dritter, entgangener Gewinn sowie andere Folgeschäden und indirekte Schäden.
9.2 Jegliche Haftung von ERDKLANG swiss / HUBER swiss musical instruments AG wegen Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzug, Gewährleistung oder irgendwelchem anderen Rechtsgrund wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.3 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Käuferschaft und der ERDKLANG swiss / HUBER swiss musical instruments AG unterstehen ausschließlich schweizerischem Recht.
10. Reparatur einsenden
10.1 Uns ist es ein großes Anliegen, dass Ihre GAIA Erdklangflöte auch nach dem Kauf bestens betreut wird. Als Hersteller kennen wir jedes Detail unserer Instrumente und wissen daher am besten, wie sich allfällige Mängel fachgerecht beheben lassen. Das bietet Gewähr, dass Sie weiterhin auf die Qualität Ihres Instrumentes zählen können.
10.2 Bei Fragen, Beanstandungen, Problemen oder wenn Sie eine Reparatur einsenden möchten, rufen Sie uns am besten an. Bitte verzichten Sie darauf, selbst Veränderungen oder Reparaturversuche am Instrument vorzunehmen. Es kam vor, dass wir Flöten erhielten, an denen Besitzer oder nicht autorisierte Dritte Änderungen vorgenommen haben, wodurch vermeidbare oder sogar irreparable Schäden entstanden sind. Wäre das Instrument direkt zu uns gelangt, hätten sich diese Schäden vermeiden oder fachgerecht beheben lassen. In solchen Fällen können Garantieansprüche leider nicht anerkannt werden.
10.3 Verpacken Sie Ihr Instrument sorgfältig und legen Sie eine kurze Beschreibung der Mängel oder der gewünschten Arbeiten bei. Bitte fügen Sie außerdem Ihre vollständige Anschrift sowie Ihre Telefonnummer bei, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Für den Versand empfehlen wir ein Einschreiben. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl während des Transports übernehmen wir keine Haftung. Bei Reparatursendungen aus dem Ausland beachten Sie bitte unbedingt die nachstehenden Hinweise zur Wertdeklaration.
10.4. Wertdeklaration bei einer Paketsendung ausserhalb der Schweiz:
Bitte vermerken Sie auf dem Zollzettel «Garantie-Reparatur Holzflöte» und deklarieren Sie einen Warenwert von höchstens 25 Euro. Wird ein höherer Wert angegeben, entstehen sehr hohe Einfuhrabgaben, die wir Ihnen weiterverrechnen müssten. Da das Instrument nach der Reparatur wieder an Sie zurückgesendet wird, ist eine höhere Wertdeklaration nicht erforderlich. Wird kein Warenwert angegeben, kann die Zollbehörde den Wert selbst festlegen, was ebenso zu unnötig hohen Abgaben führt.
Legen Sie KEINE Kaufrechnung und keinen Zahlungsnachweis bei und geben Sie den ursprünglichen Kaufpreis der Flöte nicht an. In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, sich vor dem Versand mit uns in Verbindung zu setzen. Der Vermerk «Garantie-Reparatur Holzflöte» erleichtert die Zollabfertigung erheblich. Wird lediglich Reparatur angegeben, verlangt das Zollamt in der Regel zusätzliche Unterlagen und Angaben, was die Einfuhr verzögern und unnötige Kosten verursachen kann.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Datenschutz: Die von der Käuferschaft erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
11.2 Änderungen der AGB: Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern.
11.3 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen ausschließlich schweizerischem Recht.
11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Horgen (Schweiz) Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir behalten uns das Recht vor, die Käuferschaft auch an ihrem Sitz oder Wohnsitz gerichtlich zu belangen.
Ausgabe 26. 06. 2026
Bestehen Fragen?
Ob es um die Wahl einer GAIA Erdklangflöte, ein Besuch in unserem Atelier oder ein anderes Anliegen geht – wir sind gerne da und nehmen uns Zeit für die Anliegen. Am einfachsten erreichst du uns telefonisch. In einem persönlichen Gespräch können wir deine Fragen in Ruhe besprechen, dich individuell beraten und gemeinsam die beste Lösung finden.
Wir freuen uns darauf, von dir zu hören (+41 44 725 49 04) und dich persönlich begleiten zu dürfen.
Desinformations- und Werbeüberflutung ist im heutigen Digital- und Medienzeitalter ein großes Problem. Um unsere Kontaktangaben vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen, veröffentlichen wir Adresse und Telefonnummer ausschließlich in grafischer Form als Bild.
Der kleine Nachteil dabei ist, dass Adresse (Email) von Hand eingegeben werden müssen.
Wir danken für das Verständnis.
Markus Huber
